Basis-Politik-Deutschland
Aufbruch in eine neue Politik

BG per Bodenrecht

1. Allgemeines

Der Grund und Boden eines Staatsgebietes gehört eigentlich dem Staat. Doch wer ist das, der Staat? Der Staat sind wir alle, alle Bürgerinnen und Bürger, die gemäß des Grundgesetzes die Staatsbürgerschaft besitzen. Somit sind wir alle Besitzer des Grund und Bodens innerhalb unserer Staatsgrenzen. Natürlich kann bisher jeder Grund und Boden erwerben. Er wird dann im Grundbuch als neuer Besitzer eingetragen. Doch ist damit der Staat als Eigentümer wirklich aus dem Rennen? Nein, denn jeder der Grund und Boden erworben hat, zahlt Zeit seines Lebens eine Grundsteuer. Kann der formelle Besitzer seine Grundsteuer nicht mehr entrichten, droht ihm im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Damit ist praktisch erwiesen, dass der Staat immer eigentlicher Eigentümer des Grund und Bodens bleibt. Dieser Ansatz ist wichtig, um unsere geplante Reform des Bodenrechts zu verstehen.

2. Einführung einer Bodennutzungsgebühr

Grund und Boden wird künftig nicht mehr verkauft, da mit dem Verkauf auch nach heutiger Verfahrensweise kein wirkliches Eigentum geschaffen wird. Denken sie an die Grundsteuer und was passiert, wenn diese längere Zeit nicht bezahlt werden kann!
Künftig wählt ein Interessent das Grundstück aus. Daraus ergibt sich, ähnlich wie bei der Grundsteuer, die zu entrichtende Bodennutzungsgebühr, die aber etwas über dem Grundsteuersatz liegen wird. Wir setzen die Höhe auf 4,50 Euro pro m² fest. Die Höhe der Gebühr wird alle zwei Jahre überprüft und für neu abzuschließende Nutzungsverträge gegebenenfalls angepaßt. Diese entrichtet der nunmehrige Besitzer so lange, wie er das Grundstück nutzen möchte. Allerdings kann die Nutzungsgebühr, anders als die bisher erhobene Grundsteuer, nicht auf Mieter umgelegt werden sondern ist vom Nutzer zu entrichten. Das ist dem Umstand geschuldet, dass sich die Nutzungsgebühr ausschließlich nach der Grundstücksgröße richtet. Die Höhe der Wohn- oder Nutzungsfläche ist irrelevant. Völlig egal ob es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt oder um ein Bau- beziehungsweise Gewerbegrundstück. Der Grund und Boden geht also in Besitz des Nutzers über. Da es sich um einen Nutzungsvertrag mit unbegrenzter Laufzeit handelt, hat der Besitzer, anders als bei einem Pachtvertrag, Planungssicherheit. Zudem kann das Bodennutzungsrecht vererbt werden, der Erbe übernimmt einfach die Zahlung der Nutzungsgebühr. Somit können Immobilien problemlos weitergegeben werden. Der Besitz ist auf einer plausiblen Rechtsgrundlage gesichert und der Staat bleibt Eigentümer von Grund und Boden
 
3. Gründe für diese Reform

Grund für diese Reform ist, dass wir das Finanzsystem völlig umbauen wollen, eigentlich ja müssen, um schwere Folgen für den Großteil der Gesellschaft abzuwenden. Wir sehen uns einer großen Summe spekulativem Kapitals ausgesetzt. Weltweit beträgt das Spekulationsvolumen 700 Billionen $! Dieses Kapital ist hungrig nach Rendite. Wenn wir aber jetzt durch eine Reorganisation des Finanzmarktes diesem Spekulationskapital die Basis entziehen, wird es zu Verlagerungen kommen. Eine dieser Verlagerungen könnte sein, dass mit diesem Kapital verstärkt der begrenzte Grund und Boden aufgekauft wird. Damit würden Grundstückspreise explodieren. Erwerb von Grund und Boden wäre dadurch nur noch für wenige möglich. Da aber der Grund und Boden nicht mehr verkauft, sondern nur noch über eine Bodennutzungsgebühr vergeben wird, macht die Spekulation mit diesen Werten keinen Sinn, weil keine Rendite zu erwarten ist. Es geht uns auch nicht um die Enteignung derer, die ihr Grundstück bereits bezahlt haben! Denn diese können ihren Kaufpreis mit der Gebühr verrechnen, bis dieser Betrag aufgebraucht ist.

4. Verteilung der Bodennutzungsgebühr.

Wie gesagt, Grund und Boden sollen der gesamten Gesellschaft zu gute kommen. Da wir mit unserem Umsatzsteuermodel ausreichend Einnahmen für Bund, Länder und Kommunen generieren, kann die Bodennutzungsgebühr auch der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen. Die jeweilige Gemeinde erhält 40 v. hundert der Gebühr. Schließlich hatte die Gemeinde auch die Arbeit mit der Erschließung, muss Grundbuch führen und so weiter. Die restlichen 60 v. Hundert werden an das örtliche Finanzamt abgeführt, die dann die Gelder gleichmäßig unter allen Bürgerinnen und Bürgern verteilt.
Das bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger Einnahmen aus der Bodennutzungsgebühr erhalten werden. Eine Art Bürgergeld als Säule sozialer Absicherung für alle Bürgerinnen und Bürger. Besitzer die ihre Grundstücke bereits käuflich erworben und bezahlt haben, können den Kaufpreis mit der Gebühr verrechnen. Sie bezahlen erst dann die Nutzungsgebühr, wenn ihr Guthaben in Höhe des Kaufpreises aufgebraucht ist. Gleichzeitig erhalten sie aber Einnahmen aus den Nutzungsgebühren anderer Besitzer.

5. Folgen der Bodenreform

Die Hauptfolge der Reform ist, dass sich Bodenspekulation in Deutschland nicht mehr lohnen würde. Viele Gesellschaften, die große Immobilien- und Grundstücksbestände aufweisen, werden diese abstoßen. Dadurch kann es zeitweise zu einem Überangebot von Immobilien kommen. Was wiederum Mietpreise eher nach unten korrigieren würde. Da aber Hausbesitzer lange Zeit von explodierenden Grundstücks- und Immobilienpreisen profitierten können sie einen einmaligen Einschnitt auch mal zugemutet bekommen. Grund und Boden bleiben auf diese Art aber für viele Bürgerinnen und Bürger nutzbar. Das internationale Finanzkapital zieht an deutschen Grundstücken und Immobilien vorbei, weil durch die Nutzungsgebühr kein handelbarer Kaufpreis mehr zu Grunde liegt und damit Spekulation sinnlos wird. Auch die Einnahmen aus Bodennutzungsgebühren werden einmalig für eine Zeit sinken, bis das Überangebot an Grundstücken und Immobilien wieder interessierte Nutzer gefunden hat.
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