Basis-Politik-Deutschland
Aufbruch in eine neue Politik

Wahl des Staatsoberhauptes

  Wahl des Staatsoberhauptes.

Die Väter des Grundgesetzes sind einem Irrtum unterlegen. Sie wollten verhindern, dass die Bevölkerung wieder einem radikalen Verblender folgt und haben daher die Direktwahl des Staatsoberhauptes durch das Volk unterbunden.
Der Irrtum aber ist folgender:
Das Volk hat nach 1919 nur den Reichspräsidenten direkt gewählt. Der letzte gewählte Reichspräsident war Paul von Hindenburg. Im November 1932 gab es Reichstagswahlen und nach deren Ergebnis haben die Nationalsozialisten um Hitler schlecht abgeschnitten. Von einer absoluten Mehrheit war die NSDAP weit entfernt. Es kam zu Koalitionsverhandlungen. Hindenburg wurde vom Koalitionspartner Papen gedrängt, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen. Erst durch diese Ernennung hatte Hitler die Möglichkeit sein Ermächtigungsgesetz einzubringen. Nachdem dieses Gesetz den Reichstag passiert hat und nach dem Tod Hindenburgs konnte Hitler erst das höchste politische Amt auf sich vereinen.

Also macht das Verbot der Direktwahl unseres Staatsoberhauptes historisch wenig Sinn.Wir treten an, Das Grundgesetz in diesem Punkt per Volksabstimmung zu ändern und eine Direktwahl zu ermöglichen. Die Funktion und die Möglichkeiten, die dieses Amt bieten, bleiben im Sinne des Grundgesetzes erhalten. das Amt soll nicht mit mehr Machtfülle ausgestattet werden. Unser Staatsoberhaupt, der Bundespräsident kann von jedem   wahlberechtigten Bürger vorgeschlagen werden. Ebenso kann jeder wahlberechtigte Bürger als Kandidat aufgestellt werden.

1. Kandidatenaufstellung

Alle in Bundestag und Landtagen vertretenen Parteien dürfen einen Kandidaten vorschlagen. Zudem wird jeder Kandidat, der im Sinne des Grundgesetzes als wählbar gilt und mindestens 20.000 verifizierte Unterschriften vorweisen kann zur Wahl zugelassen. Entweder tritt ein Kandidat aus eigenem Antrieb an, oder wird von einem wahlberechtigten Bürger vorgeschlagen. Die Kandidatenliste muss spätestens 6 Wochen vor der Präsidentenwahl vollständig sein.

2.  Bundesversammlung

Bis über eine Volksabstimmung  anders entschieden, wird der Bundespräsident weiter von einer Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung soll sich weiter zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates bilden. Die andere Hälfte soll aber nicht mehr von den Parteien bestimmt werden. In jedem Landkreis können sich wahlberechtigte Bürger als Wahlmänner und Wahlfrauen bewerben. Ähnlich wie bei Schöffen, werden die Teilnehmer an der Bundesversammlung per Los ermittelt.
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