Gegen Demokratur
Allgemeines
1. Parteien
Wie es das Grundgesetz vorsieht, wollen wir dass Parteien weiterhin zur politischen Willensbildung beitragen können. Doch sie haben nicht das Monopol darauf. Um eine möglichst breite Basis für politische Willensbildung durch Parteien zu gewähren wollen wir die Barrieren abbauen. Jeder Bürger kann sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben. Es werden nur noch Direktkandidaten aus den Wahlkreisen in die Parlamente einziehen. Jede Partei darf nur einen Bewerber pro Wahlkreis aufstellen. Listenplätze fallen weg. Es wird also keine Zweitstimme mehr geben. Die Bewerber einer Partei müssen von den Mitgliedern in ihrem Wahlkreis zum Kandidat gewählt werden. So hat die Parteiführung keinen Einfluss mehr, wer in die Parlamente einzieht, in dem sie Listenplätze vergibt.
1.1. Parteifinanzierung
Parteien finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge. Es ist den Parteien gestattet Spenden anzunehmen, allerdings müssen alle Spenden in voller Höhe und mit Namen des Spenders öffentlich ausgewiesen werden. Parteien ist es untersagt, Vermögen anzuhäufen und oder sich an Wirtschaftsunternehmen zu beteiligen. Die Finanzierung über Steuergelder entfällt künftig
2. Parlamente
Die Parlamente sind Stätten der politischen Gestaltung. Die gewählten Abgeordnete beraten und stimmen über politische Themen ab. Abgeordnete haben ihre Entscheidung auf freien Willen und ihr Gewissen hin zu treffen. Wird ein Abgeordneter ins Kabinett berufen, ruht das Mandat entweder oder der Betreffende verzichtet auf das Mandat und der Kandidat aus dem entsprechenden Wahlkreis mit den drittmeisten Stimmen darf nachrücken. Sollte der zum Minister Berufene auf sein Mandat verzichten darf er im Parlament nicht mit abstimmen, um einer Partei keinen Abstimmungsvorteil zu bescheren.
2.1 Arbeit im Parlament
Abgeordnete dürfen Gesetzesentwürfe einbringen, Ausschüsse fordern oder Anträge stellen. Sie dürfen Vorschläge zur Tagesordnung machen, sie stimmen über Anträge und Gesetzesvorlagen ab, arbeiten in Ausschüssen und Kommissionen mit und wählen den/die Bundestagspräsidenten und Vizepräsidenten beziehungsweise Landtagspräsident und Stellvertreter.
Leitung des Parlamentes hat der/die von den Abgeordneten zu wählende Parlamentspräsident/in. Ihr/Ihm werden zwei Stellvertreter/innen zur Seite gestellt.
Parlamentspräsident kann jeder Abgeordnete werden. Im Falle einer Wahl ruht das Mandat. Parlamentspräsidenten legen die Tagesordnung fest, erteilen den Abgeordneten das Wort, oder leiten die Abstimmungen im Parlament.
2.2 Kabinett
Wir halten das Kabinett für zu groß.
Ministerien, deren Kompetenzen sich überschneiden, blockieren sich in vielen Entscheidungen gegenseitig. Kompetenzstreitigkeiten verzögern wichtige Maßnahmen. Dazu kommt, dass wir der Meinung sind, der Staat hat seine Kernkompetenzen. Auf diese Kompetenzen sollte sich der Staat beschränken, sie aber umfassend ausfüllen.
Nach unseren Überlegungen benötigen wir weitaus weniger Ministerien, um eine effiziente Regierungsarbeit gewährleisten zu können. Wir wollen kein künstlich aufgeblähtes Kabinett, dass nur der Postenversorgung auf Kosten der Allgemeinheit dient. Folgende Ministerien sollen gemeinsam mit dem/der Bundeskanzler/in das Kabinett bilden:
2.2.1 Ministerien
Das Aussenministerium kümmert sich um alle Belange der Aussenpolitik. Seien es Abkommen mit andren Staaten, Fragen der internationalen Zusammenarbeit oder einfach nur die Repräsentation unseres Landes auf internationaler Bühne.
Der Wirtschaft kommt zentrale Bedeutung bei. Daher ist ein eigenes Ministerium unumgänglich. Doch schließt der Begriff Wirtschaft auch alle Teilnehmer ein. Sei es Industrie, Handwerk, Dienstleistung oder Landwirtschaft. Das Ministerium hat, unabhängig von Interessen Einzelner, die Regeln für ein faires Miteinander aller Wirtschaftsteilnehmer zu schaffen. Ebenso muss aber das Ministerium auch die Einhaltung dieser Regeln überwachen und steuern.
Das Finanzministerium bleibt ebenfalls erhalten, denn die Verwaltung und verantwortungsvolle Verteilung der Steuergelder ist eine Aufgabe, die nicht in einer untergeordneten Funktion geschehen kann!
Das Ministerium für Infrastruktur bündelt hier die Kompetenzen für ein verzweigtes Feld.
Verkehrsplanung, Straßenbau, Verwaltung der Nutzungsgebühren und die Koordination des öffentlichen Verkehrswesen mit dem Individualverkehr sind nur Bruchstücke der Aufgabenvielfalt dieses Ministeriums. Zu einer guten Infrastruktur gehört neben Verkehr auch schnell und sicher funktionierende Kommunikation. Die Ver- und Entsorgung von Wasser und Energie ist ein Aufgabenschwerpunkt dieses Ministeriums. Damit bekommt die Frage der Energiegewinnung und Nutzung endlich eine verantwortliche Stelle
Das Umweltministerium wird umgewandelt in ein Ministerium für Ökologie. Hier geht es nicht nur um Fragen von Naturschutz. Hier geht es auch um Fragen die den Umgang mit Tieren sowohl als Haus- wie auch als Nutztier. In diesem Ministerium soll die Wiederherstellung der Einheit von Ökologie und Ökonomie umgesetzt werden.
Das Ministerium für Soziales kümmert sich um sämtliche Fragen der sozialen Absicherung, sowie um Gestaltungsmöglichkeiten gesellschaftlichen Lebens.
Es ist zuständig für Familien, Integration und die sozialen Sicherungssysteme von Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es überwacht die Einhaltung des Gleichstellungsgebotes und Regeln bezüglich Antidiskriminierung.
Da sich Deutschland in der Situation befindet, über keine nennenswerte Bodenschätze zu verfügen, besteht unser Kapital in der Bildung unserer Gesellschaft und dem Einfallsreichtum unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir können uns eine kleinstatliche Bildungspolitik nicht länger leisten. Künftig werden Standards bei Bildung einheitlich im Bundesministerium festgelegt. Forschung ist Grundlage von Fortschritt. Daher werden auch Forschungsarbeiten und entsprechende Einrichtungen zentral koordiniert. Das Ministerium ist Schnittstelle zwichen staatlicher und privater Forschungsbemühungen.
Dem Innenministerium obliegt die Sicherheit, aber auch der Schutz der Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger. Es ist zuständig die Bewahrung aller, durch das Grundgesetz garantierten, Bürgerrechte sicherzustellen. Da sich Verbraucher oft vielerlei Verletzungen ausgesetzt sehen, ist der Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb, Irreführung seitens der Anbieter und Verletzungen des Datenschutzes eine vorrangige Aufgabe. Ferner hat das Ministerium den Staat und die Gesellschaft vor Angriffen aus dem Innern zu schützen. Das Innenministerium ist oberster Dienstherr aller Polizeikräfte auf allen Ebenen.
Bundespolizei, Zoll und Inlandsgeheimdienste werden vom Innenministerium aus koordiniert und auch auf Einhaltung ihrer Pflichten hin kontrolliert.
Das Verteidigungsministerium bleibt erhalten. Es unterhält neben der Truppe auch Nachrichtendienste zur Abwehr von Angriffen ausserhalb unserer Grenzen. Da wir eine Beteiligung an militärischen Aktionen ablehnen, die nicht unmittelbar einer Abwendung von Bedrohungen unseres Staatsgebietes oder dem Staatsgebiet unserer Verbündeter geschuldet ist, werden wir künftig mit einer verkleinerten Streitmacht auskommen. Dafür ist diese Streitmacht so auszustatten, dass sie den Schutz unseres Staatsgebietes oder Staaatsbürger effizient sicherstellen können.
Das selbständige Justizministerium ist notwendig um die Gewaltenteilung, die das Grundgesdetz vorsieht, zu gewährleisten.
Als letztes Ministerium bleibt das Ministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit. Es soll die Entwicklungshilfe neu regeln, in dem wir vor Ort Kooperationen anstreben. Wir wollen Partner der Entwicklungsländer sein und durch gezielte Strukturmaßnahmen dazu beitragen, dass sich diese Länder tatsächlich entwickeln können.
Somit kann die Zahl der Bundesministerien von 14 auf 11 verkürzt werden.
3. Der Abgeordnete
Der Abgeordnete ist gewählter Vertreter des Volkes.
Er ist nur dem Volk gegenüber zu Rechenschaft verpflichtet und einzig seinem Gewissen unterworfen. Gewählte Abgeordnete sind während des Mandates in erster Linie Vertreter des Volkes und erst in zweiter Linie Repräsentant einer Partei. Es ist daher den Parteien nicht gestattet, den Abgeordneten in seiner Entscheidungsfreiheit zu behindern. Kommen Abstimmungsergebnisse nur zu Wege, weil eine Partei Druck auf ihre Abgeordneten ausgeübt hat, ist das Abstimmungsergebnis nichtig und die Abstimmung muss wiederholt werden.
3.1. Aufgaben des Abgeordneten
Der Abgeordnete gestaltet die politische Arbeit im Parlament mit. Gleichzeitig ist er Schnittstelle, zwischen Parlament und Bevölkerung. Daher bekommt der Abgeordnete Zuwendungen über die so genannten Diäten hinaus. Gewählte Abgeordnete dürfen ein Wahlkreisbüro unterhalten, wofür ihnen eine Pauschale zugestanden wird.
Ferner darf der Abgeordnete für seine dienstlichen Belange die Fahrbereitschaft des jeweiligen Parlamentes nutzen. Abgeordnete sollen in ihren Entscheidungen frei und nur dem Gewissen verpflichtet sein. Um dies zu gewähren ist es notwendig, dass alle Abgeordnete keinerlei Bezüge über ihre Arbeit als Abgeordnete hinaus erhalten. Es soll zumindest erschwert werden, dass Interessenverbände über finanzielle Zuwendungen an Abgeordnete Lobbypolitik betreiben.
Abgeordnete stehen auch unter einem besonderen Schutz. Gegen sie darf nur ermittelt werden, wenn vorher durch das Parlament die Immunität aufgehoben wurde. Neben einer eventuellen Strafverfolgung kann ein Abgeordneter auch mit einem Enthebungsverfahren konfrontiert werden.
Hat ein Abgeordneter über seine Bezüge hinaus finanzielle oder Geldwerte Zuwendungen entgegen genommen, wird ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. Ein Verfahren, dass auch gegen Minister Verwendung finden kann, wenn diese wissentlich Steuergelder verschwendet oder veruntreut haben. Das Amtsenthebungsverfahren wird vom parlamentarischen Schiedsgericht durchgeführt. Bei Erfolg des Verfahrens muss der Betroffene unverzüglich sein Amt zu Verfügung stellen und scheidet ohne Übergangsgelder aus diesem aus.
4. Föderalismus
Man hat bei der Gründung der Bundesrepublik bewußt eine föderalistische Struktur gewählt, um eine zentralistische Regierung in aller Zukunft zu vermeiden. Was gut gemeint war ist aber zunehmend ein Hemmschuh geworden. Ministerpräsidenten, die sich aufführen wie kleine Fürsten, kostspielige Ländervertretungen im In- und Ausland. Blockadepolitik aus den Ländern.
Wir brauchen keine 16 Bundesländer um den Zentralismus zu vermeiden. Was wir wollen ist eine Zusammenlegung der wirtschaftlich schwächsten Bundesländer mit potenteren .Statt der Landesebene wollen wir eine bessere politische Gestaltung auf der Landkreisebene. Dort sind die Bediensteten viel näher am Volk und können eher bedarfsorientierte Entscheidungen treffen. Uns strebt vor, die Zahl der Länder zumindest zu halbieren. Zukünftig reicht auch eine Deutsche Vertretung im Ausland, die muss nicht noch durch Ländervertretungen aufgebläht werden.
Welche Zusammenschlüsse getätigt werden, wollen wir den Bürgern der Bundesländer erst mal selbst überlassen.
Sollten sie sich allerdings nach zwei Jahren nicht einig werden, würden wir eine Entscheidung treffen.