Basis-Politik-Deutschland
Aufbruch in eine neue Politik

Gesundheit!

Grundlagen

Jede/r Bürger/in hat Anspruch auf umfassende Gesundheitsversorgung. Dies gewährleistet die gesetzliche Krankenversicherung. Aber nicht, wenn der Staat zuläßt, dass sich eine ganze Schar Mitesser an den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger mästet. Kassenärztliche Vereinigung, Apotherkervereinigung, über 200 Kassen mit ihren Vorständen  und selbst Vertretungen, wie der Marburger Bund, schöpfen von den Beiträgen ab. Wir stellen das ab. Wenn die Beitragszahler nicht Milliarden dafür aufwenden müssen, zu ihren Behandlungskosten auch noch die ganzen Mitesser durchzufüttern, können sich die Bürger eine Gesundheitsversorgung erster Güte leisten. So wie es jetzt ist, haben wir eine zwei, wenn nicht gar drei Klassen Versorgung. Hier ist unser Weg in eine Versorgung erster Klasse für alle!

1. privates Gesundheitskonto:

Statt einer Flut von Kassen gibt es künftig nur noch ein privates Gesundheitskonto, dass jeder Bürger unterhalten muss. Was soll man sich darunter vorstellen? Nun wie bereits erwähnt, ziehen wir von Einkommen keine festen Sätze mehr für die Gesundheitsversorgung ein. Jede/r Bürger/in zahlt künftig  10% seines/ihres Einkommens auf ein individuelles Gesundheitskonto ein. Beispiel:
Jemand der Vollzeit arbeitet und das Mindesteinkommen von 15.600 Euro im Jahr verdient, muss maximal 1.560 Euro im Jahr selbst für seine Gesundheitskosten aufwenden. Wie funktioniert das individuelle Gesundheitskonto? Jeder Bürger wird Kunde bei der Bundesbank. Die Bundesbank ist keine Bank im üblichen Sinne, hier werden Gelder nur verwahrt. Also bekommt jeder Bürger ein individuelles Gesundheitskonto, mit dem nur Transaktionen mit medizinischem Hintergrund getätigt werden dürfen. Der Patient allein hat über seine Zugangsdaten Zugriff auf dieses Konto. So wird nach der Behandlung direkt am Terminal der Rechnungsbetrag vom Patienten auf das Konto des Arztes/Apothekers/Therapeuten transferiert.
Da Ärzte sich nicht mehr mit Budgetierung und Abrechnungsformularen herumärgern müssen, können sie sich mehr den Patienten widmen. Dafür stehen die Ärzte im Wettbewerb, denn der Patient allein entscheidet, von welchem Arzt er sich behandeln läßt, da spielen die Kosten wohl auch eine Rolle. Schließlich hat nur der Patient Zugriff auf das Gesundheitskonto. Auch der Patient hat die freie Wahl, wie er sein Geld im Bereich Gesundheit verwendet.
Was ist aber, wenn die Guthaben auf dem individuellen Gesundheitskonto nicht ausreichen? Dann tritt der genossenschaftlich verwaltete Solidartopf auf den Plan! Denn die Beiträge der Arbeitgeber kommen in den Solidartopf, aus dem dann Leistungen bezahlt werden, sollte das Geld auf dem individuellen Gesundheitskonto nicht ausreichen. Auch hier können sich keine Mitesser durchfuttern, denn die Genossenschaft zahlt den Betrag auf das individuelle Gesundheitskonto des Betroffenen ein, von dort aus geht es direkt an den Arzt/Apotheker/Therapeut.

Nachhaltig wird das Ganze dadurch, dass nach dem Tod eines Beitragszahler sein Guthaben vererbbar ist! Zwei Drittel des Guthabens kann der Betroffene vererben! Ein Drittel wandert in den Solidartopf. Auch können die Menschen einander Geld spenden. Dieses System der Gesundheitsversorgung ist flexibel und es bietet den Menschen Spielräume.Zudem wird so eine Generation auf die andere gestärkt und spätere Generationen müssen weniger Aufwand betreiben, ihre Versorgung sicherzustellen. Das ist ein Generationenmodell, dass diesen Namen auch verdient.

1.1 Private Krankenversicherung:

Wir verbieten private krankenversicherungen nicht, aber durch unser Modell dürfte es schwer sein, Kunden dafür zu gewinnen.

2. Leistungen

Da nun jeder ein individuelles Gesundheitskonto unterhält, gibt es keine Leistungskataloge mehr. denn es steht jedem Bürger frei, sein Geld für die von ihm als gut befundene medizinische Leistung zu verwenden. Auch der Solidartopf hat keinen Leistungskatalog, allerdings wird hier immer das kostengünstigste Angebot berücksichtigt. Zudem werden aus dem Solidartopf z.b. keine Schönheitsoperationen finanziert.

3. Kostenkontrolle

Dadurch, dass jeder Patient erst einmal bis zu 10% seines Jahreseinkommens selbst für seine Gesundheitsfürsorge aufbringen muss, werden einzelne medizinische Leistungen und Kosten für Medikamente transparenter. Dadurch entsteht mehr Wettbewerb. Patienten werden so sensibilisiert und helfen mit, unsinnige und kostspielige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Ärzte und Kliniken stehen im Wettbewerb zueinander und weisen die Kosten für ihre Leistungen aus. Der Patient entscheidet selbst welches Angebot er annimmt. Tritt der Fall ein, dass der Patient auf den genossenschaftlichen Solidartopf zurückgreift, werden Kostenvoranschläge eingereicht und der Patient gibt eine eigene Stellungnahme, bezüglich Behandlungswünschen ab. Dann entscheidet die Genossenschaft, welche Angebote angenommen werden, es kann aber keine Behandlung abgelehnt werden. Auch hier kann der Patient durch private Vorsorge sich z.B. Behandlung in der Einrichtung seiner Wahl mitfinanzieren. Ganz wichtiger Faktor zur Kostenkontrolle ist, dass das Geld ausschließlich zur medizinischen Versorgung der Patienten verwendet werden kann. Gelder fließen nur über das zu schaffende Abrechnungssystem. Kein Patient kann Geld auf ein anderes Bankkonto überweisen, es gibt keine Zugriffsberechtigung ausser der des Patienten oder durch eine vom Patienten bestimmte Person in Notfällen. Bisher werden Ärzte und Kliniken, die vernünftig wirtschaften nicht dafür belohnt. Mit unserem Verfahren ändert sich das vollkommen. Auch werden die Ärzte nicht mehr wie bisher durch Budgetierung gegängelt.

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