Basis-Politik-Deutschland
Aufbruch in eine neue Politik

Einfach Steuern



Steuern dienen einmal dazu, dem Staat Einnahmen zu verschaffen, damit dieser ein Gemeinwohl ermöglichen kann. Ferner haben Steuern auch eine lenkende Funktion, in dem man gewünschtes Verhalten fördern und unerwünschtes Verhalten unterbinden möchte. Leider hat Deutschland eine verwirrende Vielzahl an Steuerarten. Je unübersichtlicher aber ein Steuersystem ist, um so anfälliger ist es auch für Mißbrauch. Eine schädliche Folge ist die Steuerhinterziehung. Dazu kommt, dass ein verwirrendes Steuersystem dem Bürger nicht das Bild von Steuergerechtigkeit vermitteln kann. 
Wir wollen die Steuerarten nutzen die einen hohen Lenkungsfaktor haben und alle anderen Steuerarten abschaffen. Deshalb werden wir die unterschiedlichen Steuerarten radikal verringern.
Ein verständliches und plausibles Steuersystem beugt einmal Steuerhinterziehung vor und sorgt zum anderen für ein Gefühl von Gerechtigkeit bei der Bevölkerung. Dazu gehört aber auch, dass die Politiker mit den Steuergeldern verantwortungsvoll umgehen. Steuerverschwendung ist kein Bagatelldelikt! Schließlich arbeiten die Bürgerinnen und Bürger sehr hart dafür. Deshalb muss Steuerverschwendung strafbar werden. Wer Steuern verschwendet zeigt, dass er/sie nicht verantwortlich handelt. Damit ist diese Person nicht für ein Amt geeignet. Diese Pesron muss des Amtes enthoben werden, ohne Übergangsgelder versteht sich!

Steuerarten

Wir haben uns dafür entschieden nur noch vier Steuerarten zu erheben. Alle anderen Steuern werden Ersatzlos gestrichen.
Die verbleibenden Steuerarten sind Umsatzsteuer, Solidarabgabe, Erbschaftssteuer und Ökosteuer. Von diesen Steuern erhoffen wir uns neben Einnahmen die höchsten Lenkungseffekte.

Umsatzsteuer

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Geschäfte in einem Volumen von 5.990 Milliarden Euro zum normalen Umsatzsteuersatz getätigt. Da wir den Vorsteuerabzug abschaffen, wird der normale Umsatzsteuersatz auf 12 % gesenkt. Dafür werden Waren des gehobenen Bedarfs mit einer Umsatzsteuer in Höhe von 16% belegt. Artikel des gehobenen Bedarfs werden meist von Menschen mit hohen Einkommen oder Vermögen erworben. Damit tragen Menschen mit höheren Einkommen und Vermögen gemäß ihrer Leistungsstärke mehr zur Finanzierung bei.

Wer muss wann bezahlen?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Immer wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft wird, erzielt ein Unternehmen Umsatz und für diesen Umsatz wird die Umsatzsteuer erhoben. Was bedeutet das? Bei jedem Umsatz wird die Umsatzsteuer unmittelbar abgeführt. Daher ist jedes Unternehmen, jeder Gewerbetreibender, verpflichtet ein Umsatzsteuerkonto einzurichten. Keine Chance etwas heraus zu rechnen. Die Sätze müssen deshalb sinken, weil ja kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist und sonst die Preise steigen würden. Ganz genau so verhält es sich im Handel. Erzeuger liefern an Großhändler, dieser an Einzelhändler und der verkauft schließlich an den Endkunden. Jedesmal wird eine Umsatzsteuer ausgewiesen. Durch Einsatz spezieller Software, ist es für die Buchhaltungen problemlos möglich, die korrekten Umsatzsteuerbeträge auszuweisen und abzuführen. Da seitens des Staates wesentlich weniger Finanzbeamte für die Erfassung benötigt werden, sind hier Kapazitäten frei für eine lückenlose Steuerprüfung. Wir wollen die Möglichkeit beschneiden, dass Unternehmen die Umsatzsteuer gegen andere Aufkommen aufrechnen können.  Den Unternehmen bietet es keine Nachteile, da alle anderen Steuerarten wie Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, und Körperschaftssteuer wegfallen und die Verwaltung entlastet wird. Einnahmen aus Umsatzsteuer in Höhe von 718,80 Milliarden Euro verschaffen aber der öffentlichen Hand enorme Spielräume bei der Haushaltsführung. Der Bund soll 60% der Einnahmen erhalten, Länder und Gemeinden teilen sich die restlichen 40% zu gleichen Teilen auf. Das bedeutet für den Bund ein Haushaltsvolumen von 431,28 Milliarden Euro im Jahr, für die Länder und Gemeinden jeweils ein Gesamtvolumen von 143,76 Milliarden Euro. Somit wären alle Haushalte auf eine solide Finanzbasis gestellt. Hinzu kommen Einnahmen aus Umsatzsteuer auf Finanzprodukte und Ökosteuer


Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Die Einnahmen aus Geschäften denen der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 5% zu Grunde liegt sind nicht berücksichtigt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll bestimmte Konsumgüter für alle Bürgerinnen und Bürger erschwinglich machen. Deshalb werden wir den ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten allerdings werden wir Änderungen vornehmen, für welche Artikel er gelten soll. Bei Lebensmitteln gilt er künftig für Grundnahrungsmittel, wie Fleisch, Obst, Gemüse, Getreideprodukte und Milch, ferner für  alkoholfreie Getränke, Kindernahrung und Babypflegeartikel. Exotische Lebensmittel oder Lebensmittel der Luxusklasse erhalten künftig nicht mehr den reduzierten Umsatzsteuersatz. Auch sämtliche Finanzprodukte werden künftig mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt. dafür fallen ja Versicherungssteuer, Abgeltungssteuer, etc. weg.

Solidarabgabe

Hier geht es nicht um den nach der Wende eingeführten Solidaritätszuschlag, kurz Soli genannt. Diesen werden wir abschaffen. Die Solidarabgabe ist einem Passus in unserem Grundgesetz geschuldet. Dort heißt es dass Eigentum eine gesellschaftliche Verpflichtung zu erfüllen habe. Wir befreien alle Unternehmen von Steuern wie Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Auch bei den Sozialkassen planen wir eine Neuregelung der Finanzierung. Damit sich Unternehmen aber nicht völlig von ihrer sozialen Verpflichtung für das Gemeinwohl drücken können, führen wir eine Solidarabgabe ein.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet 8% des Gewinnes als Solidarabgabe zu leisten. Damit Konzerne nicht die Möglichkeit bekommen, diese Steuerlast zu mindern, dürfen Gewinn und Verlust der Tochterunternehmen nicht miteinander verrechnet werden. Sinn dieser Abgabe ist, einen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zu leisten. Damit leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag nach dem Solidarprinzip. Die Einnahmen aus dieser Solidarabgabe fließt zu 100 Prozent in die sozialen Sicherungssysteme. Verteilt werden die Gelder nach folgendem Schlüssel:
35 % der Einnahmen fallen der Rentenversicherung zu.
30 % der Gelder fließen in die Krankenversorsorgung.
20 % kommen der Pflegekasse zu Gute.
15% der Mittel sind der Arbeitslosenversorgung vorbehalten.

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer ist ein heißes Eisen. Nichts desto Trotz muß dieses heiße Eisen angepackt werden. Es geht bei der Erbschaftssteuer darum, die Heranbildung von Kapitaldynastien zu verhindern. Denn eine Konzentration großen Kapitals in den Händen weniger Bürgerinnen und Bürger kann volkswirtschaftlich fatale Folgen haben. Anderseits soll eine Erbschaftssteuer nicht dazu benutzt werden, das Lebenswerk vieler Bürgerinnen und Bürger nach deren Tod zu zerstören.
Es gilt hier einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Regelung gekippt, wegen der ungleichen Veranlagung von Kapital und Naturalien bei der Erbschaftssteuer.
Deshalb wollen wir einen Freibetrag in Höhe von 100 Millionen Euro festlegen. Damit ist sicher, dass nur wirklich große Vermögen einem Schrumpfungsprozess unterworfen sind. Derzeit verfügen weniger als 5.000 Menschen in Deutschland über Vermögen dieser Größenordnung, also nur eine absolute Minderheit. Damit schieben wir auch polemischen Einwürfen, wir wollten an das berühmte kleine Häuschen von Oma, einen Riegel vor!
Beispiel:
Bei einer Erbschaft in Höhe von 400 Millionen Euro, verteilt auf drei erbberechtigte Personen, kann nun jede dieser drei Personen bis zu 100 Millionen steuerfrei als Erbe entgegen nehmen. Somit sind 300 Millionen Euro von dem Erbe steuerfrei. Die restlichen 100 Millionen Euro aus dem Beispiel werden mit 70% Erbschaftssteuer belegt. Es verbleiben damit immer noch weitere 30 Millionen Euro, die unter den Erbberechtigten verteilt werden können. Kein Erbe wird also in Zukunft am Hungertuch nagen müssen. Niemand verliert das kleine Häuschen der Eltern, kleine und mittlere Betriebe können problemlos weitergegeben werden. Für größere Betriebe gilt, dass die fällige Erbschaftssteuer in Raten bis zu 5 Jahren bezahlt werden kann, wenn ansonsten die Betriebsschließung drohen würde. Es geht uns wirklich nur um die paar überdimensionierten Vermögen, die für eine Volkswirtschaft zur Belastung werden können. Näheres dazu wird unter Finanzpolitik erläutert. Wir wollen nicht, dass sich noch eine 4. und 5. Generation auf den Früchten dessen ausruhen kann, was eine 1. Generation geleistet hat. Zudem kann jeder Erblasser dem vorgreifen, in dem er höhere Summen in eine Stiftung einbringt, die dem Gemeinwohl dient. Einzige Bedingung: Seine Erben dürfen aus der Stiftung keinerlei Bezüge erhalten und nur in ehrenamtlicher Funktion dort tätig sein.

Ökologiesteuer

Um einen wirklich schonenden und nachhaltigen Umgang mit Mensch, Natur und Energie zu gewährleisten muss sich das in den Kalkulationen niederschlagen. Die Haupteinnahmequelle des Staates soll nach unseren Vorstellungen die Umsatzsteuer sein. Doch Steuern sollen nicht nur Einnahmen sicherstellen, sie haben auch eine lenkende Funktion. Die Ökologiesteuer hat in erster Linie diesen lenkenden Charakter. Deshalb ist es auch möglich, dass Unternehmen, bei Einhaltung aller vorgegebener Standards, sich völlig von ihr befreien können. Ökologie setzt sich für uns aus drei Bereichen zusammen:
Resourcen, Umwelt und Lebewesen. Was bedeutet das für unsere Ökologiesteuer? Sie beträgt in ihrer Gesamtheit 15 %.
Jeweils 5 Prozentpunkte werden erhoben für die Bereiche Ressourcen, Umweltbelastung und soziale Standards. Erfüllt ein Unternehmen festgelegte Vorgaben, ist es, gegen Nachweis der Einhaltung, von der Steuer befreit. Werden die Vorgaben nur teilweise eingehalten, wird die Ökologiesteuer anteilig erhoben. Erfüllt ein Unternehmen keine der Vorgaben wird auf seine Produkte und/oder Dienstleistungen die volle Ökologiesteuer erhoben.

Ressourcen

Es gilt folgende Kriterien zu beachten: Wie energieintensiv ist die Produktion, werden im Produktionsprozess Materialien verwendet, deren Förderung nur mit hohem Aufwand möglich ist und werden diese Materialien unter Umweltschädigenden Umständen gewonnen. Da sich die Ökologiesteuer auf den Preis auswirkt, werden Unternehmen nun alles daran setzen, den Energieverbrauch für den Produktionsvorgang zu senken. Man wird über neue Materialien nachdenken, die weniger aufwendig gefördert werden können und man wird auf schonenede Fördermethoden umsteigen. 

Umweltbelastung

Hier bewerten wir nach 4 Kriterien:
a) Enthalten Produkte für Verbraucher und Umwelt schädliche Stoffe
b) Können alle Bestandteile eines Produktes natürlich abgebaut werden.
c) Ist eine Verwertung innerhalb eines geschlossenen Wirtschaftskreislaufes möglich, bzw. kann das Produkt vollkommen recycelt werden.
d) Wie groß ist der Transportaufwand

Diese Bereiche werden wohl sehr schnell von den Unternehmen so umgestaltet werden, dass hier bald schon keine Ökologiesteueranteile fällig werden.

Soziale Standards

Bewertet werdn hier die Arbeitsbedingungen. Das reicht von der Entlohnung bis hin zur Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen. Hier fließt auch gegebenenfalls der Umgang mit Tieren mit ein. Zahlt zum Beispiel ein Unternehmen einen Lohn, der gerade einmal die UN-Kriterien für Armut erfüllt, läßt keine Arbeitnehmervertretung zu und sorgt zudem für ein schlechtes Arbeitsumfeld wird das Unternehmen für all seine Produkte, die es in Deutschland auf den Markt bringen möchte mit der anteiligen Ökologiesteuer belegt. Auch diesen Anteil an einer Ökologiesteuer, kann jedes Unternehmen sehr schnell minimieren, bzw. eliminieren, in dem einfach die kompletten Arbeitsbedingungen entsprechend verbessert werden. Schließlich verlangt niemand deutsche Standards, aber eben gewisse Mindeststandards. Diese können sich durchaus an UN- Vorgaben orientieren. Mit diesem Element der Steuerung, können nun endlich auch Vorgben zur Verbesserung im ökologischen Bereich durchgesetzt werden, bzw. die Nichteinhaltung besteuert werden. Damit ist für die Erhebung völlig unerheblich wo auf der Welt die Artikel hergestellt werden.
Aber auch die Unternehmen haben etwas davon: Wenn sie sich an die Vorgaben halten, können sie mit dem Prädikat Ökologiesteuer befreit sich mit ihren Produkten wesentlich besser am Markt behaupten.  Damit fördern wir nachhaltige Produktion, Einhaltung von hohen Umweltschutzstandards und verbesserte Arbeitsbedingungen auch ausserhalb unseres Landes.

Steuerverstöße

Da wir nur noch 4 Steuerarten erheben und Einkommen völlig unversteuert lassen, sind wir auf Steuerehrlichkeit angewiesen. Wer also z.B. Dienstleistungen unter der Hand leistet oder in Auftrag gibt handelt in höchstem Maße gesellschaftsschädigend.
Daher werden wir Steuervergehen nicht als Kavaliersdelikt betrachten. Steuerverstöße müssen, neben einer Nacherhebung, auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mindeststrafe darf nicht unter 6 Monaten betragen, in schweren Fällen sollten bis zu 15 Jahre möglich sein. Entsprechende Gesetzesvorlagen werden wir einreichen.
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